- es Begleitkriminalität in Verbindung mit Spielhallen gibt,
- die Neuansiedlung einer Spielhalle Begleitkriminalität nach sich zieht und
- eine Häufung von Spielhallen zu einer Steigerung und Verdichtung von Kriminalität führt.
Auch auf Geldwäsche geht Feltes ein. Vor allem im Berliner Raum werden derzeit, so Feltes, nach Polizeiangaben sehr viele Spielhallen betrieben, die kaum Kundenverkehr aufweisen. Bei ihnen bestehe ein erheblicher Verdacht, dass ihr Sinn und Zweck allein in der Geldwäsche besteht (S. 32).
In seiner zusammenfassenden Bewertung hält Prof. Feltes fest, dass die Einrichtung und der Betrieb einer Spielhalle in vielen Fällen eine örtliche, vergleichsweise als gering bis durchschnittlich zu bewertende Kriminalitätsbelastung intensivieren und einen Kaskadeneffekt auslösen können (S. 43). Die Vermutung eines Zusammenhangs zwischen Spielhallen und Umfeldkriminalität deckt sich mit Darstellungen von Polizeidienststellen und von Betreibern von Spielhallen (!), wonach sich das Sicherheitsproblem in Verbindung mit und in dem Umfeld von Spielhallen derzeit verschärft, und zwar trotz Intensivierung der Schutz- und Sicherheitsbemühungen (S. 46). Spielhallen haben sich, so Feltes, aus verschiedenen Gründen zu wichtigen Treffpunkten für junge Menschen und damit zu einer neuen Subkultur herausgebildet. Wenn aus kriminologischer Sicht der Besuch von Spielhallen als Kriminalität begünstigende Freizeitbeschäftigung gilt, dann müssen die Kommunen und auch die Bundesländer daraus Konsequenzen ziehen (S. 47). Die Studie von Feltes endet mit der Empfehlung, dass die Polizei auf Landes- und Bundesebene sich stärker für eine weitere Reglementierung von Spielhallen einsetzen sollte. Die ersten Ansätze, die von der IMK im Jahre 2010 gemacht wurden, reichen hierzu nicht aus (S. 48).Die Studie ist als Band 1 in der Reihe "Kriminologisch-polizeiwissenschaftliche Arbeitspapiere der Ruhr-Universität Bochum" erschienen (http://goo.gl/OzYwD).