Kernthese der Arbeit mit dem Titel "Die Spielbankabgabe zwischen Abschöpfung und Erdrosselung" ist, dass eine Anpassung der abgabenrechtlichen Vorschriften an eine ertragsbasierte Besteuerung geboten ist, wenn die Spielbanken in Deutschland ihren Kanalisierungsauftrag weiterhin wirtschaftlich erfüllen sollen. Das Fazit lautet:
- Besondere Merkmale des Spielbankabgabenrechts sind einerseits der aus der ordnungsrechtlichen Funktion konzessionierter Spielbanken abgeleitete Abschöpfungsgedanke und andererseits – als verfassungsrechtliches Korrektiv hierzu – das in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärte Wirtschaftlichkeitsgebot.
- Der Zweck der Gewinnabschöpfung steht im engen Zusammenhang mit dem ordnungsrechtlichen Kanalisierungsauftrag der Spielbanken.
- Die – teilweise inkohärenten – Veränderungen des Glücksspielrechts belasten die Spielbanken durch drastische Umsatzrückgänge und steigende Kosten.
- Die Anknüpfung der Spielbankabgabe an den Bruttospielertrag (BSE) als Bemessungsgrundlage, die die zu seiner Erlangung betriebsnotwendigen Kosten nicht berücksichtigt, konterkariert das Wirtschaftlichkeitsgebot und führt zur steuerlichen Erdrosselung der Spielbanken.
- Eine Anpassung der abgabenrechtlichen Vorschriften an eine ertragsbasierte Besteuerung ist geboten, wenn die Spielbanken in Deutschland ihren Kanalisierungsauftrag weiterhin wirtschaftlich erfüllen sollen.
- Eine Abschöpfung des Aufkommens aus Glücksspielen ist auch bei richtig gewählter Bemessungsgrundlage möglich.
Zu den beiden Autoren:
Miriam Benert studierte Jura in Berlin und London. Schwerpunkte in der Ausbildung waren das Öffentliche Recht und das Europarecht. Seit 2010 ist sie selbständige Rechtsanwältin in Berlin und u. a. für den Bundesverband privater Spielbanken (BupriS) tätig. Dessen Belange vertritt sie auf nationaler und, zusammen mit der European Casino Association (ECA), europäischer Ebene.
Martin Reeckmann, Regierungsdirektor a. D., ist Rechtsanwalt in Berlin und geschäftsführender Vorsitzender des Bundesverbandes privater Spielbanken (BupriS). Er war bis 2002 Referent für Glücksspielwesen des Landes Berlin. Von 2007 bis Februar 2009 gehörte er dem Wissenschaftlichen Forum Glücksspiel an. Er ist seit 1994 im Glücksspielwesen tätig.