11.04.2017

Automatenwirtschaft komplett gescheitert

Bundesverfassungsgericht bestätigt Spielhallenrecht der Länder

"Ich sage voraus, dass es den Glücksspielstaatsvertrag 2014 nicht mehr geben wird. Wir haben bereits die besten Anwälte in ganz Deutschland auf die Sache angesetzt. Klagen laufen."

So tönte Paul Gauselmann nach dem Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages, wie die WirtschaftsWoche am 12.9.2012 berichtete. Es hat sich wohl um die teuersten Anwälte gehandelt, aber nicht die besten. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden aus der Automatenwirtschaft gegen die Spielhallengesetzgebung in Berlin, Bayern und im Saarland durch Beschluss vom 7.3.2017 in vollem Umfang zurückgewiesen (lediglich eine nachträgliche Ergänzung einer Verfassungsbeschwerde ist zur Entscheidung im gesonderten Verfahren abgetrennt worden).

Bereits seit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.12.2016 steht höchstrichterlich fest, dass die Spielhallengesetzgebung der Länder Berlin und Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß ist. Die nun vorliegende Bewertung der Spielhallengesetzgebung durch das Bundesverfassungsgericht sagt nichts anderes.


S. hierzu auch die Anmerkung von RA Martin Reeckmann in ZfWG 2017, 158 zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.12.2016.