07.04.2020

Financial Blocking und illegale Online-Casinos

Justitias Mühlen mahlen langsam – Zur Durchsetzung des Mitwirkungsverbots bei Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubten Glücksspielen 


RA Martin Reeckmann hat in einer Anmerkung das aktuelle Urteil des Landgerichts Ulm vom 16.12.2019 zum gesetzlichen Mitwirkungsverbot bei Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubten Glücksspielen beleuchtet. Die Urteilsanmerkung ist in Heft 2.20 der Zeitschrift für Wett- und Glücks­spielrecht (ZfWG) erschienen (ZfWG 2020, 179).
Die vollständige Fassung der Urteilsanmerkung ist → hier als PDF verfügbar (PDF, 250 KB).

Hier ein Auszug aus dem Text:

Die Durchsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des öffentlichen Glücksspiels in Deutschland stößt seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) auf Schwierigkeiten, von Beginn an zu besichtigen am Beispiel von unerlaubten Glücksspielen im Internet. Das gilt auch für das mit dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag eingeführte Verbot der Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubten Glücksspielen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 GlüStV), das von der Zahlungsdienstewirtschaft erst ignoriert wurde und nun gerichtlich bekämpft wird. Nun liegt mit dem Urteil des LG Ulm vom 16.12.2019 erstmals eine gerichtliche Entscheidung vor, die die maßgeblichen Rechtsfragen einschließlich des Spielerschutzes umfassend in den Blick nimmt. ...