07.03.2019

Glücksspielstaatsvertrag: Konstruierte Wirklichkeit oder Problemlösung?

Wie findet man einen tragfähigen Konsens in der Glücksspielregulierung?


Von Dr. Simone Stölzel, Dr. Thomas Stölzel und Martin Reeckmann
Die vollständige Fassung des Aufsatzes ist ➤ hier als PDF verfügbar (PDF, 200 KB).
Hier ein Auszug:

Ein Wahrnehmungsproblem

Seit dem Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 findet sich die Regulierung des Glücksspielwesens wiederkehrend auf der Tagesordnung von Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK). Ein Ende des Diskussionsbedarfs scheint nicht in Sicht zu sein. Die wiederholte Beratung und Beschlussfassung ist allerdings nicht einer konstruktiven Lust am Diskurs geschuldet, sondern vielmehr einer Notlage.
Es ist den Bundesländern seit dem Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 nicht gelungen, eine Sportwettenregulierung zu vereinbaren, die der Prüfung vor deutschen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) standhält und ein stabilisierendes Maß an Rechtsfrieden trägt. In der Zwischenzeit ist die Digitalisierung vieler Lebensbereiche vorangeschritten und hat – neben anderen für die Digitalisierung besonders geeigneten Märkten – auch den Glücksspielmarkt erfasst. Das ungebremste Wachstum der Umsätze mit Sportwetten und Online-Casinospielen (einschließlich Poker) hat ein Ausmaß erreicht, dass die Frage nach dem Nutzen der bisherigen Regulierung aufwirft. Doch schon das Anerkennen eines Vollzugsdefizits scheint nicht Konsens zu sein; erst recht ist die Wahl der vorzugswürdigen Regulierungsinstrumente, etwa ausnahmslose Verbote und Mengenbegrenzungen versus Gewerbefreiheit, umstritten.
Unter dem Druck der Entwicklung besteht Einigkeit der Länder wohl nur noch in zwei Punkten, nämlich der Bewahrung des staatlichen Lotteriemonopols und dem Schutz der Spieler. Bereits hier haben wir es letztlich mit unklaren Punkten zu tun: Was ist mit dem Begriff Lotteriemonopol gemeint, und was ist daran aus welchen Gründen bewahrens- oder gar schützenswert? Was ist unter Spielerschutz zu verstehen, nämlich: Welche Spieler sind vor welchen Effekten mit welchen Mitteln zu schützen? Ohne eine nachvollziehbare Klärung dieser Fragen lässt sich ein tragfähiger Konsens in der Glücksspielregulierung nicht finden. 

Fragen über Fragen

Antworten auf die vorstehenden Fragen sollen hier nicht geliefert werden. Denn Fragen, zu denen sogleich Antworten mitgeliefert werden, verlieren ihre Kraft und behindern eher eine mögliche Änderung der eigenen Wahrnehmung des jeweiligen Problems. Stattdessen werden hier weitere Fragen vorgeschlagen, mit denen grundsätzliche Klärungen, Zielvorstellungen, bisherige Strategien, bestehende Erklärungsweisen, Einflussmöglichkeiten und Zukunftsfragen genauer in Augenschein genommen werden können. 

Wege zu tragfähigen Antworten

Mancher Leser mag hier Antworten vermissen, insbesondere die Lösung, den Vorschlag zur Glücksspielregulierung. Mancher Leser mag die Fragen für sich in seiner Rolle selbst beantworten. Es geht aber auch anders: Bei den hier dargestellten Fragen handelt sich um das erprobte Mittel der systemischen Interventionstechnik, um zirkuläres Fragen. Dabei wird, anders als beim linear kausalen Denken (das auf nachvollziehbare Ursachen-Wirkungsbeziehungen abzielt) "um die Ecke gefragt". Etwa so: "Was glauben Sie, denken unsere Wähler als Verbraucher über unsere Regulierung?"
Dieses Mittel lässt sich auch für das Finden eines tragfähigen Konsenses in der Glücksspielregulierung gut nutzen. Letztlich könnte sich die Überprüfung bisheriger Perspektiven als hilfreich erweisen, um bei der Lösung des Regulierungsproblems weiter zu kommen. Ähnliches gilt für die Anwendung der von Dr. Simone Stölzel und Dr. Thomas Stölzel entwickelten und erprobten Trias Selbstbesinnung Selbstbestimmung Selbstverantwortung.

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Der vorstehende Text ist ein Auszug aus:

Dr. Simone Stölzel, Dr. Thomas Stölzel, Martin Reeckmann
Glücksspielstaatsvertrag: Konstruierte Wirklichkeit oder Problemlösung?
Wie findet man einen tragfähigen Konsens in der Glücksspielregulierung?
Berlin, März 2019

Die vollständige Fassung des Aufsatzes ist ➤ hier als PDF verfügbar (PDF, 200 KB).