07.12.2017

EU-Kommission: Glücksspielregulierung bleibt nationale Angelegenheit

Die Europäische Kommission hat heute offiziell mitgeteilt, dass sie alle Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Mitgliedstaaten betreffend Glücksspiel eingestellt hat. Das Gleiche gilt für die Behandlung diesbezüglicher Beschwerden.

Die EU-Kommission weist in ihrer Pressemitteilung vom 7.12.2017 auf ihre politischen Prioritäten hin und teilt deutlich mit, dass
... es nicht zu den Schwerpunkten der Kommission [gehört], die Befugnisse, über die sie für Vertragsverletzungsverfahren verfügt, zur Förderung des EU-Binnenmarkts im Bereich von Online-Glücksspielen einzusetzen.
Weiter heißt es in der Pressemitteilung:
"Auch im Lichte zahlreicher Urteile des Gerichtshofs der EU zu nationalen Glücksspielvorschriften vertritt die Kommission die Auffassung, dass Beschwerden gegen die Glücksspielbranche effizienter durch nationale Gerichte bearbeitet werden können."
Und genau so ist es: Die zahlreich vorliegenden EuGH-Urteile entscheiden nicht die Einzelfälle, sondern präsentieren stets "nur" die mehr oder weniger gleichbleibenden Prüfungsmaßstäbe, an Hand derer die nationalen Gerichte entscheiden sollen.

Die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts sind bekannt.

  • Damit sind die mehrjährigen und wiederholten Versuche von Glücksspielanbietern, die EU-Kommission für die Liberalisierung des Glücksspielmarktes zu instrumentalisieren, gescheitert.
  • Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass Glücksspielregulierung auf nationaler Ebene erfolgt.
  • Die bisherige Strategie vieler Glücksspielanbieter, eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes unter Berufung auf EU-Grundfreiheiten (also Freiheitsrechte) zu erzwingen, ist aufgebraucht.
  • Die Stakeholder im Glücksspielwesen sollten vielmehr im offenen Diskurs Vorschläge für eine strikt am Verbraucherschutz orientierte Glücksspielregulierung für Deutschland entwickeln.